Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

wird beim Kauf der Eintrittskarte anerkannt, und ist Bestandteil zur Nutzung des Bades.

1. ZWECK DER HAUS- UND BADEORDNUNG

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des Freibades. Der Badegast soll Ruhe, Erholung und Entspannung finden. Daher ist sie auch in seinem eigenen Interesse. Sie ist für alle Badegäste verbindlich und wird mit dem Lösen der Eintrittskarte anerkannt.

2. BADEGÄSTE, ZULASSUNG, ALTER, AUSSCHLUSS

Die Benutzung des Freibades ist grundsätzlich jedem gestattet.

Ausnahmen:

Von der Benutzung ausgeschlossen sind:

  • – Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten
  • – Personen mit offenen Wunden oder Hautausschlägen
  • – Betrunkene Personen

Kinder unter 7 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.

3. EINTRITTSKARTEN: GÜLTIGKEIT, ÜBERTRAGBARKEIT, ERSTATTUNG

Jeder Badegast muss im Besitz einer Eintrittskarte sein. Sie sind auf Verlangen vorzuzeigen. Einzelkarten gelten nur am Lösungstag. 12 er Karten sind bis zur nächsten Tarifreform gültig und sind auf andere Personen übertragbar. Saisonkarten sind für eine Saison gültig und nicht übertragbar.

Einzelkarten und 12 er Karten werden nicht zurückgenommen. Verlorengegangene oder nicht genutzte Karten werden nicht erstattet.

Keine Erstattung von Eintrittsgeldern bei plötzlichen Wetterwechseln ( z.B. Gewitter ) !

4. BETRIEBSZEITEN UND BADEZEITEN

Die Betriebszeiten sind im Aushang ersichtlich.

Bei Überfüllung kann das Bad zeitweise für Besucher gesperrt werden.

Bei schlechter Witterung kann das Bad vorzeitig geschlossen werden.

5. KÖRPERREINIGUNG

Vor dem Betreten der Schwimmbecken hat jeder Badegast unter den Duschen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Zerbrechliche Gegenstände oder Flaschen dürfen nicht in die Duschräume und auf den Beckenumgang mitgenommen werden. Im Becken selbst dürfen Seife, Bürsten und andere Reinigungsmittel nicht verwendet werden.

6. VERHALTEN IM BAD

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.

Störungen, Belästigungen und Behinderungen anderer Badegäste sind zu unterlassen.

Nicht erlaubt sind:

  • Lärmen, Singen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, Recordern, CD-Playern, sonstigen Abspielgeräten oder Musikinstrumenten.
  • Am Beckenbereich: Betreten mit Schuhzeug, Rauchen, Glasflaschen, Essen
  • Wegwerfen von Abfällen, Glasflaschen und dergleichen.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.

  • Ausspucken auf den Boden oder in das Beckenwasser.
  • Mitbringen von Tieren aller Art.
  • Seitliches Einspringen vom Beckenrand ( Schwimmerteil )
  • Absprung von den Sprunganlagen zur Seite.

7. FUNDGEGENSTÄNDE : ABGABE, VERFÜGUNG

Fundgegenstände sind beim Personal des Freibades abzugeben. Über die gefundenen Gegenstände wird nach den Bestimmungen des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ verfügt.

8. AUFSICHT

Elternaufsicht gilt auf dem gesamten Gelände ( betrifft Kinder von 0 bis 7 Jahre ).

Das Badepersonal kann keine lückenlose Badeaufsicht gewährleisten, die Badegäste haben deshalb eine gewisse Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen.

Das Badepersonal hat für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Es ist dazu durch Dienstanweisung verpflichtet.

Seinen Anordnungen ist unbedingt und uneingeschränkt Folge zu leisten.

Der Schwimmmeister / Badeaufsicht ist befugt, Personen die trotz Ermahnung:

  • die Ruhe, Sicherheit und Ordnung stören
  • andere Badegäste stören, behindern und belästigen
  • gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen

vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Freibades auszuschließen!

Gezahltes Entgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Gegen Personen, die sich dem Hausverbot widersetzen, kann Anzeige wegen Hausfriedensbruch ( Strafgesetzbuch ) gestellt werden.

9. BETRIEBSHAFTUNG

Für Geld, Wertsachen und Fundgegenstände, die nicht zur Verwahrung abgegeben worden sind sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, wird jede Haftung abgelehnt.

Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge.

 

Der Magistrat der Stadt

Bad Sooden-Allendorf