Haus- und Badeordnung
wird beim Kauf der Eintrittskarte anerkannt, und ist Bestandteil zur Nutzung des Bades.
1. ZWECK DER HAUS- UND BADEORDNUNG
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des Freibades. Der Badegast soll Ruhe, Erholung und Entspannung finden. Daher ist sie auch in seinem eigenen Interesse. Sie ist für alle Badegäste verbindlich und wird mit dem Lösen der Eintrittskarte anerkannt.
2. BADEGÄSTE, ZULASSUNG, ALTER, AUSSCHLUSS
Die Benutzung des Freibades ist grundsätzlich jedem gestattet.
Ausnahmen:
Von der Benutzung ausgeschlossen sind:
- – Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten
- – Personen mit offenen Wunden oder Hautausschlägen
- – Betrunkene Personen
Kinder unter 7 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.
3. EINTRITTSKARTEN: GÜLTIGKEIT, ÜBERTRAGBARKEIT, ERSTATTUNG
Jeder Badegast muss im Besitz einer Eintrittskarte sein. Sie sind auf Verlangen vorzuzeigen. Einzelkarten gelten nur am Lösungstag. 12 er Karten sind bis zur nächsten Tarifreform gültig und sind auf andere Personen übertragbar. Saisonkarten sind für eine Saison gültig und nicht übertragbar.
Einzelkarten und 12 er Karten werden nicht zurückgenommen. Verlorengegangene oder nicht genutzte Karten werden nicht erstattet.
Keine Erstattung von Eintrittsgeldern bei plötzlichen Wetterwechseln ( z.B. Gewitter ) !
4. BETRIEBSZEITEN UND BADEZEITEN
Die Betriebszeiten sind im Aushang ersichtlich.
Bei Überfüllung kann das Bad zeitweise für Besucher gesperrt werden.
Bei schlechter Witterung kann das Bad vorzeitig geschlossen werden.
5. KÖRPERREINIGUNG
Vor dem Betreten der Schwimmbecken hat jeder Badegast unter den Duschen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Zerbrechliche Gegenstände oder Flaschen dürfen nicht in die Duschräume und auf den Beckenumgang mitgenommen werden. Im Becken selbst dürfen Seife, Bürsten und andere Reinigungsmittel nicht verwendet werden.
6. VERHALTEN IM BAD
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.
Störungen, Belästigungen und Behinderungen anderer Badegäste sind zu unterlassen.
Nicht erlaubt sind:
- Lärmen, Singen, der Betrieb von Rundfunkgeräten, Recordern, CD-Playern, sonstigen Abspielgeräten oder Musikinstrumenten.
- Am Beckenbereich: Betreten mit Schuhzeug, Rauchen, Glasflaschen, Essen
- Wegwerfen von Abfällen, Glasflaschen und dergleichen.
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.
- Ausspucken auf den Boden oder in das Beckenwasser.
- Mitbringen von Tieren aller Art.
- Seitliches Einspringen vom Beckenrand ( Schwimmerteil )
- Absprung von den Sprunganlagen zur Seite.
7. FUNDGEGENSTÄNDE : ABGABE, VERFÜGUNG
Fundgegenstände sind beim Personal des Freibades abzugeben. Über die gefundenen Gegenstände wird nach den Bestimmungen des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ verfügt.
8. AUFSICHT
Elternaufsicht gilt auf dem gesamten Gelände ( betrifft Kinder von 0 bis 7 Jahre ).
Das Badepersonal kann keine lückenlose Badeaufsicht gewährleisten, die Badegäste haben deshalb eine gewisse Eigenverantwortung wahrzunehmen.
Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen.
Das Badepersonal hat für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Es ist dazu durch Dienstanweisung verpflichtet.
Seinen Anordnungen ist unbedingt und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Schwimmmeister / Badeaufsicht ist befugt, Personen die trotz Ermahnung:
- die Ruhe, Sicherheit und Ordnung stören
- andere Badegäste stören, behindern und belästigen
- gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen
vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Freibades auszuschließen!
Gezahltes Entgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Gegen Personen, die sich dem Hausverbot widersetzen, kann Anzeige wegen Hausfriedensbruch ( Strafgesetzbuch ) gestellt werden.
9. BETRIEBSHAFTUNG
Für Geld, Wertsachen und Fundgegenstände, die nicht zur Verwahrung abgegeben worden sind sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, wird jede Haftung abgelehnt.
Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge.
Erweiterung der Haus- und Badeordnung (Pandemieplan-Ergänzung)
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Freibades und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(7) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(8) Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen mit Mundschutz betreten werden.
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss in den jeweiligen Bahnen gegen den Uhrzeigersinn im Kreis geschwommen werden.
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
Der Magistrat der Stadt
Bad Sooden-Allendorf